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   OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87   

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https://dejure.org/1987,3295
OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87 (https://dejure.org/1987,3295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.08.1987 - 15 W 337/87 (https://dejure.org/1987,3295)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. August 1987 - 15 W 337/87 (https://dejure.org/1987,3295)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit eines weiteren Gesellschafterbeschlusses und einer zusätzlichen Anmeldung über die Vertretungsbefugnis etwaiger zukünftig bestellter Liquidatoren; Sinn und Zweck des § 67 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 221
  • DNotZ 1988, 330
  • BB 1987, 2183
  • Rpfleger 1988, 70
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1974 - II ZB 11/73

    GmbH Eintragung der Alleinvertretungsmacht

    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87
    Im Interesse des Rechtsverkehrs zwischen Angehörigen verschiedener Mitgliedsstaaten müssen daher alle einschlägigen Angaben ausdrücklich in Registern oder amtlichen Unterlagen aufgeführt werden, selbst wenn sie sich zum Teil ohne weiteres aus den nationalen Rechtsvorschriften ergeben oder offenkundig erscheinen mögen; denn von Außenstehenden kann keine vollständige Kenntnis der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedsstaates oder der dort vorherrschenden Handelsbräuche erwartet werden (vgl. dazu BGHZ 63, 261, 263 ff ).
  • OLG Hamm, 24.03.1972 - 15 W 44/72
    Auszug aus OLG Hamm, 27.08.1987 - 15 W 337/87
    Die von den Vorinstanzen angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (a.a.O.), und des Senats (NJW 1972, 1763 ff [OLG Hamm 24.03.1972 - 15 W 44/72] ) befassen sich ausschließlich mit der Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern und stehen daher der hier vertretenen Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BGH, 07.05.2007 - II ZB 21/06

    Anforderungen an die Eintragung der Vertretungsregelung bei Auflösung einer GmbH)

    Im Rahmen der Anmeldung der ersten Liquidatoren einer GmbH nach § 67 Abs. 1 GmbHG ist die "abstrakte", d.h. die generell für ein mehrköpfiges Organ geltende Vertretungsregelung auch dann zur Eintragung anzumelden, wenn nur ein (erster) Liquidator bestellt ist (so schon OLG Dresden GmbHR 2005, 1310 m. Anm. Stuppi; Lutter/Kleindiek in Lutter/Hommelhoff, GmbHG 16. Aufl. § 67 Rdn. 9; Rasner in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 67 Rdn. 2; ähnlich Keidel/Krafka/Willer, Registerrecht 6. Aufl. Rdn. 1134; a.A.: OLG Hamm NJW-RR 1988, 221; GmbHR 2005, 1308; Scholz/K. Schmidt, GmbHG 9. Aufl. § 67 Rdn. 4; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 5. Aufl. Rdn. 3; Schulze-Osterloh/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG 18. Aufl. § 67 Rdn. 3; differenzierend: Hachenburg/Hohner, GmbHG 8. Aufl. § 67 Rdn. 4).

    a) Für die Anmeldung der (ersten) Liquidatoren gilt im Ergebnis nichts anderes, auch wenn der Wortlaut des § 67 Abs. 1 GmbHG, nach dem die "ersten Liquidatoren sowie ihre Vertretungsbefugnis" anzumelden sind, nicht mit dem für die Geschäftsführer einer werbenden GmbH geltenden § 10 Abs. 1 Satz 2 GmbH identisch ist und die abweichende Formulierung bei vordergründiger Betrachtung für das Erfordernis der Anmeldung lediglich der konkreten Vertretungsbefugnis bei der Bestellung nur eines einzigen (ersten) Liquidators sprechen könnte (so OLG Hamm NJW-RR 1988, 221, 222; GmbHR 2005, 1308, 1310).

  • OLG Hamm, 31.03.2005 - 15 W 189/04

    Zur Zulässigkeit der Anmeldung des alleinigen Liquidators zum Handelsregister

    Der Senat hat bereits in dem von der Beteiligten in den Vorinstanzen zitierten Beschluss vom 27. August 1987 (NJW-RR 1988, 221, dem zustimmend: Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. Aufl., § 67 Rdn. 3; Scholz/Schmidt, GmbHG, 8. Aufl., § 67 Rdn. 4; Baumbach/Hueck-Schulze-Osterloh, GmbHG, 17. Aufl., § 67 Rdn. 3; a.A. Lutter/Kleindiek, GmbHG, 15. Aufl., § 67 Rdn. 9; Rowedder/Rasner, GmbHG, 4. Aufl., § 67 Rdn. 2, vgl. zum Meinungsstand auch Michalski, GmbhG, 1. Aufl., § 67 Rdn. 9) ausgeführt, dass die Anmeldung der alleinigen Vertretungsmacht des alleinigen Liquidators zum Handelsregister genügt, wenn nur dieser zum ersten Liquidator der Gesellschaft bestellt worden ist.
  • OLG Dresden, 05.09.2006 - 2 W 1131/06

    Anmeldepflichtigkeit der abstrakten Vertretungsbefugnis bei Vorhandensein

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  • OLG Dresden, 04.05.2004 - 3 W 480/04

    Angabe der abstrakten Vertretungsbefugnis auch bei Anmeldung eines alleinigen

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, veröffentlicht in DNotZ 1988, 330 sei damit überholt.
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